Deutsche Bahn AG / Uwe Miethe

Der Bundesverkehrswegeplan priorisiert Projekte

Im Bundesverkehrswegeplan werden die Weichen gestellt für die zukünftige Mobilität in Deutschland.

Für den Bau und die Erhaltung von Bundesverkehrswegen ist in Deutschland gemäß Grundgesetz der Bund zuständig. Welche Bahnstrecken aus- oder neugebaut werden, regelt vor allem der sogenannte Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Das ist eine Art Masterplan, der für deutsche Straßen, Schienen und Wasserwege verschiedene Bauprojekte sammelt und priorisiert.

Die derzeit gültige Version ist der Bundesverkehrswegeplan 2030. Er wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erstellt. Anhand von Prognosen hat das Ministerium die erwarteten Verkehrsströme bis zum Jahr 2030 ermittelt. Daraus wird abgeleitet, an welchen Stellen im Netz Engpässe entstehen und wie diese behoben werden können. Bei der Bewertung der Projekte werden natürlich auch volkswirtschaftliche Aspekte berücksichtigt sowie mögliche Auswirkungen auf Natur, Menschen und Städte.

Am Ende der Betrachtung werden die voraussichtlichen Kosten grob abgeschätzt und der erwartete Nutzen wird in Geldbeträge umgerechnet. Beide Summen werden im Nutzen-Kosten-Faktor gegenübergestellt. Ist der Nutzen höher als die Kosten, kann ein Projekt grundsätzlich umgesetzt werden. Es wird dann dem sogenannten vordringlichen Bedarf zugeordnet – der höchsten Prioritätsstufe von Projekten im Bundesverkehrswegeplan. Damit ist ein wichtiger Schritt zum Start der Planungen geschafft. Aus dem Bundesverkehrswegeplan entsteht das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG). In diesem ist in einer Anlage die Einteilung der Projekte nach Priorität erhalten.

Zur Online-Ansicht der Projekte aus dem BVWP

Damit die Planungen aber tatsächlich starten können, fehlt noch der Planungsauftrag an die DB. Denn die Planung der Ausbauvorhaben führt der Bund nicht selbst durch, sondern beauftragt damit die DB InfraGO AG. Ein Planungsauftrag wird aber nicht etwa automatisch für alle Vorhaben ausgelöst, die im vordringlichen Bedarf enthalten sind. Denn im Bundesverkehrswegeplan sind in der Regel mehr Vorhaben vorgesehen als tatsächlich durch Finanzierungsgelder gedeckt sind. Deswegen können meist nicht alle Projekte des vordringlichen Bedarfs auch sofort beauftragt werden.

Die DB InfraGO AG fungiert bei der Planung von Projekten wie ein externes Planungsbüro, das nicht auf eigene Rechnung, sondern immer nur auf Weisung seines Auftraggebers arbeitet. Hierfür sind regelmäßige Abstimmungen mit dem Bund, vertreten durch das Ministerium, und mit dem Eisenbahn-Bundesamt als Aufsichtsbehörde erforderlich. Das Eisenbahn-Bundesamt begleitet die Planungen und stellt sicher, dass diese im Einklang mit den Interessen des Auftraggebers – des Bundes – stehen.

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