Bahnausbau Nürnberg–Schirnding: Planungen vorerst auf Eis
Die Planungen für die Elektrifizierung der Bahnstrecke Nürnberg - Marktredwitz - Schirnding - Grenze Tschechien ruhen vorerst mindestens bis zu einer Neubewertung durch den Bund.

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Vorplanungsergebnisse für die Bahnstrecke Nürnberg–Schirnding

Es geht voran: Bei den Planungen zum Ausbau der Bahnstrecke von Nürnberg über Marktredwitz an die tschechische Grenze bei Schirnding wollen wir Ende des Jahres 2020 einen wichtigen Meilenstein erreichen und die Vorplanung abschließen. Aber bevor es soweit ist, stellen wir unsere Pläne den Bürgerinnen und Bürgern in der Region vor. 

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Häufige Fragen zu den Ausbauplänen

Was bedeuten die Ausbaupläne, die von der DB jetzt vorgestellt werden?

Bei der Planung von Ausbauprojekten arbeiten wir in verschiedenen Planungsphasen. Die Informationen, die wir jetzt für die Strecke von Nürnberg nach Schirnding vorstellen, sind die Ergebnisse der sogenannten Vorplanung. In dieser Phase wird mit Hilfe von verschiedenen Varianten festgelegt, in welcher Form der Ausbau realisiert werden soll. 

Ein konkretes Beispiel: Eine Straßenbrücke führt über die Bahnstrecke und ist zu niedrig für die Elektrifizierung. Grundsätzlich ist in diesem Fall vor allem eine Absenkung der Gleise unter der Brücke oder der Neubau der Brücke mit größerer Höhe möglich. An einigen Stellen kommt aber vielleicht noch eine ganz andere Lösung in Frage, beispielsweise eine Verlegung des Weges. Für alle technisch realisierbaren und sinnvollen Varianten ermitteln wir Einschätzungen zu den Kosten, den Bauzeiten und den Vor- und Nachteilen. Alle Informationen zu den verschiedenen Varianten trägt die DB für den Bund als Auftraggeber des Projektes zusammen und empfiehlt in der Regel eine Vorzugsvariante. 

Bei der Entscheidung zum weiteren Vorgehen ist dem Bund auch die Meinung der Menschen in der Region wichtig. Deswegen stellen wir die Ergebnisse der Vorplanung den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort bei Infomärkten vor und veröffentlichen die Informationen online. Die Erkenntnisse aus dem Dialog mit der Region geben wir anschließend an den Bund weiter.

Wie kann ich mich als Bürgerin oder Bürger beteiligen?

Die Beteiligung der betroffenen Region an den Entscheidungen zu Ausbauprojekten ist für den Bund und die DB ein wichtiges Anliegen. Deswegen stellen wir die Planungsergebnisse derzeit für die Öffentlichkeit vor. Dabei bieten wir auch vielfältige Möglichkeiten mit uns in den Dialog zu treten

Der frühzeitige Dialog mit der Region soll sicherstellen, dass wir von Anfang an in die richtige Richtung planen. Unabhängig von dieser frühen informellen Beteiligung gibt es immer auch im späteren Planfeststellungsverfahren die Möglichkeit zur Beteiligung: Dabei können die fertigen Pläne eingesehen und dazu Einwände erhoben werden.   

Ist es schon sicher, dass die Strecke von Nürnberg nach Schirnding ausgebaut wird?

Der Ausbau der Bahnstrecke von Nürnberg nach Marktredwitz ist vom Bund im Bundesverkehrswegeplan vorgesehen. Derzeit hat der Bund die DB InfraGO AG mit der Erstellung einer Vorplanung beauftragt. Nach Abschluss der Vorplanung kann der Bund einen Auftrag für den weiteren Ausbau auslösen.

Die Vorplanung werden wir voraussichtlich Ende 2020 abschließen. Bis dahin werden alle technischen Erkenntnisse vorliegen. Anschließend fassen wir die Ergebnisse für den Bund zusammen und übergeben alle Unterlagen zusammen mit einer Einschätzung an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Das BMVI wird mit den Erkenntnissen der Vorplanung eine aktuelle Nutzen-Kosten-Analyse erstellen. Der Hintergrund: Der Bund finanziert in der Regel nur Projekte, die ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis aufweisen – also der Gesellschaft mehr nutzen als sie kosten. Dazu rechnet der Bund die positiven Auswirkungen – beispielsweise Verkehrsverlagerungen oder CO2-Einsparungen – in Geldbeträge um und setzt sie ins Verhältnis zu den voraussichtlichen Kosten. Die bisherigen Berechnungen des Bundes für das Projekt beruhten noch auf sehr vagen Einschätzungen zu den Kosten. Dabei überwog der Nutzen leicht die Kosten – das Nutzen-Kosten-Verhältnis lag bei 1,3. Wenn das Verhältnis auch nach der Vorplanung über 1 liegt, hat das Projekt eine große Chance auf Umsetzung.

Was ist der Unterschied zwischen einer Straßenbrücke und einer Eisenbahnbrücke?

Immer dort, wo sich zwei Verkehrswege treffen, ist eine Kreuzung erforderlich. Wenn eine Bahnstrecke beteiligt ist, wird entweder ein Bahnübergang gebaut oder einer der beiden Verkehrswege verläuft auf einer Brücke. Je nachdem, welcher Verkehrsweg auf der Brücke oben liegt, lautet die Bezeichnung der Brücke: Fährt die Bahn oben, ist es eine Eisenbahnbrücke, liegt die Straße oben, ist es eine Straßenbrücke. 

Was passiert bei der Erdung einer Brücke?

Damit vom elektrischen Bahnbetrieb keine Gefahren für Menschen ausgehen, müssen bei der Elektrifizierung einer Bahnstrecke Vorkehrungen an Straßen- und Eisenbahnbrücken getroffen werden. Dazu gehört vor allem die Erdung der Brücken. Vereinfacht gesagt werden dabei alle leicht berührbaren Teile der Brücke miteinander und mit der Erde verbunden. Dazu werden meistens Erdungsverbinder oder Erdungsbrücken eingesetzt. Durch die Erdung wird sichergestellt, dass selbst bei einer Berührung der Brücke mit der Oberleitung kein Mensch auf einer Straßenbrücke oder unter einer Eisenbahnbrücke zu Schaden kommen kann. 

   

 
Was versteht man unter einem Berührungsschutz?

Der Berührungsschutz dient der Sicherheit von Fußgängern auf einer Straßenbrücke über die Bahnstrecke. Damit nicht aus Versehen eine Berührung mit der Oberleitung passieren kann, werden dazu an der Brücke zusätzliche Absperrungen angebracht. Dabei gibt es verschiedene Ausführungen, beispielsweise mit durchsichtigen Scheiben oder mit Gittern. Auch Hinweisschilder werden nach Bedarf ergänzt, um für die Sicherheit aller Benutzer zu sorgen. 

 

Wer zahlt den Neubau von Straßenbrücken?

Weil sich in Deutschland an vielen Stellen Bahnstrecken und Straßen kreuzen, gibt es ein Gesetz, das die Beziehung der beiden Verkehrsträger regelt – das Eisenbahnkreuzungsgesetz. In diesem Gesetz ist unter anderem festgehalten, wie die Kosten einer Kreuzung (einer Brücke oder eines Bahnüberganges) zwischen Straße und Schiene aufgeteilt werden. Grundsätzlich trägt derjenige Akteur die Kosten für die neue Kreuzung, der den Neubau verlangt.

Verlangen beide Beteiligte den Neubau, werden die Kosten aufgeteilt. Darin hat der Gesetzgeber den Fall eingeschlossen, dass ein Beteiligter die Änderung „hätte verlangen müssen“. Das trifft beispielsweise zu, wenn eine Brücke nicht mehr den offiziellen Vorschriften entspricht, etwa in Bezug auf die Breite der Fahrbahn. Dann hätte der Eigentümer die Änderung verlangen müssen und ist daher verpflichtet, sich  an den Kosten des Neubaus zu beteiligen.

Vorteilsausgleich

Im Eisenbahnkreuzungsgesetz ist der sogenannte Vorteilsausgleich beim Neubau von Brücken verankert. Dieser besagt, dass im Falle der Bezahlung des Neubaus durch nur einen Beteiligten, der andere ihm die entstehenden Vorteile finanziell ausgleichen muss. Vereinfacht gesagt: Durch den Neubau wird die Brücke in einen besseren Zustand versetzt. Davon profitiert auch der andere Beteiligte finanziell, da sich beispielsweise Instandhaltungskosten verringern. Dieser finanzielle Vorteil muss gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz ausgeglichen werden.

 

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